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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurfsfassung. Dieser Text beschreibt, was die Plattform tatsächlich tut. Er ist anwaltlich zu prüfen, bevor die kostenpflichtigen Tarife freigeschaltet werden.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der unter terminwizard.de erreichbaren Terminbuchungs-Plattform durch Unternehmen, Selbstständige und andere Organisationen (nachfolgend „Organisation"). Anbieter ist die Best IT-Solutions GmbH, Otto-Hahn-Straße 25, 61381 Friedrichsdorf. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nicht an Verbraucher. Abweichende Bedingungen der Organisation gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform zustimmt.

2. Vertragsschluss und Testphase

Der Vertrag kommt zustande, wenn die Organisation das Registrierungsformular absendet und die dabei angegebene E-Mail-Adresse über den zugesandten Bestätigungslink bestätigt. Mit der Bestätigung beginnt eine kostenlose Testphase von 30 Tagen mit vollem Funktionsumfang; Zahlungsdaten werden dafür nicht erhoben.

Wählt die Organisation während der Testphase keinen kostenpflichtigen Tarif, endet die Testphase automatisch. Es entsteht keine Zahlungspflicht, und es bedarf keiner Kündigung. Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt erst zustande, wenn die Organisation im Verwaltungsbereich einen Tarif wählt und den Bezahlvorgang abschließt.

3. Leistungsbeschreibung

Der Anbieter stellt eine Software bereit, mit der Kunden der Organisation selbst Termine buchen können. Die Plattform berücksichtigt dabei die von der Organisation hinterlegten Verfügbarkeitsregeln, Standorte und Fahrzeiten und kann auf Wunsch den Kalender der Organisation lesen und beschreiben.

Fahrzeitangaben sind Prognosen. Sie beruhen auf den Daten des jeweils eingesetzten Kartendienstes oder, wenn keiner eingerichtet ist, auf einer Schätzung aus Luftlinie und Durchschnittsgeschwindigkeit. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Fahrzeit und sichert nicht zu, dass ein angebotener Termin unter allen Verkehrsbedingungen erreichbar ist. Die Terminzusage gegenüber dem Endkunden verantwortet die Organisation.

Der Anbieter entwickelt die Plattform fortlaufend weiter. Funktionen können ergänzt, geändert oder ersetzt werden, solange der vertraglich geschuldete Kern — Annahme und Verwaltung von Terminbuchungen — erhalten bleibt.

4. Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in Zeiten geringer Nutzung gelegt. Zeiten, in denen die Plattform aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht erreichbar ist — insbesondere Störungen bei Netzbetreibern, im Rechenzentrum oder bei angebundenen Diensten Dritter —, gelten nicht als Ausfallzeiten des Anbieters.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Tarifwahl auf der Preisseite angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Abgerechnet wird im Voraus für die gewählte Periode; bei Jahreszahlung entfallen zwei Monatsbeiträge.

  • Die im Tarifdialog tatsächlich angebotenen Zahlungswege können PayPal und Zahlung auf Rechnung per Banküberweisung umfassen. Ein Zahlungsweg ist erst verfügbar, wenn er dort ausdrücklich angezeigt wird. Bei PayPal gelten für den Zahlungsvorgang zusätzlich die Bedingungen von PayPal. Eine Zahlung auf Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist unter Angabe der Rechnungsnummer zu leisten.
  • Bei Zahlung auf Rechnung wird der kostenpflichtige Tarif erst nach bestätigtem Zahlungseingang freigeschaltet, soweit im Tarifdialog nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Anbieter kann diesen Zahlungsweg von einer Bonitäts- oder Einzelfallprüfung abhängig machen.
  • Über die im Tarif enthaltene Zahl hinausgehende Ressourcen werden zum auf der Preisseite genannten Satz berechnet, soweit der Tarif einen Zukauf vorsieht.
  • Bleibt eine Zahlung aus, kann der Anbieter die öffentliche Buchungsseite der Organisation nach vorheriger Ankündigung sperren. Der Zugang zum Verwaltungsbereich und zu den eigenen Daten bleibt bestehen.

Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht die Organisation nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht sie, endet der Vertrag mit Wirksamwerden der Änderung.

6. Umsatzsteuer

Rechnungen weisen 19 % Umsatzsteuer aus, wenn die Organisation ihren Sitz in Deutschland hat. Bei einer Organisation mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer greift das Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft der Organisation, 0 % auf der Rechnung); ohne eine solche Nummer wird die Steuer nach dem One-Stop-Shop-Verfahren zum Satz des Sitzlandes der Organisation ausgewiesen. Die Organisation ist verpflichtet, Sitzland und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zutreffend anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

7. Pflichten der Organisation

  • Die Organisation verantwortet den rechtmäßigen Umgang mit den Daten ihrer eigenen Kunden, insbesondere die Rechtsgrundlage der Verarbeitung und ihre eigenen Informationspflichten.
  • Sie erfüllt ihre eigenen Impressums- und Datenschutzpflichten auf ihrer Buchungsseite.
  • Sie hält Zugangsdaten geheim, richtet für jede Person ein eigenes Konto ein und meldet den Verdacht eines unbefugten Zugriffs unverzüglich.
  • Sie nutzt die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke, nicht zum Versand unerwünschter Werbung und nicht in einer Weise, die den Betrieb beeinträchtigt.
  • Sie macht vollständige und zutreffende Angaben zur Rechnungsanschrift.

8. Daten der Organisation

Die eingegebenen Daten bleiben Daten der Organisation. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistung. Die Organisation kann ihre Termindaten jederzeit im Verwaltungsbereich exportieren.

9. Laufzeit und Kündigung

Ein kostenpflichtiges Abonnement läuft über die gewählte Periode und verlängert sich jeweils um dieselbe Periode, wenn es nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt im Verwaltungsbereich und wird dort unmittelbar mit dem Datum des Vertragsendes bestätigt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

  • Wird während der 30-tägigen Testphase kein Tarif gewählt, endet der Test automatisch.
  • Nach Vertragsende wird die öffentliche Buchungsseite abgeschaltet; der Verwaltungsbereich bleibt für den Datenexport erreichbar.
  • Die Daten der Organisation bleiben 90 Tage nach Vertragsende erhalten und werden danach gelöscht. Auf Verlangen löscht der Anbieter früher.

10. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Organisation regelmäßig vertrauen darf — und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Fahrzeit- und Verfügbarkeitsberechnung sind Prognosen (Abschnitt 3). Für Schäden daraus, dass ein Termin trotz rechnerischer Erreichbarkeit nicht wahrgenommen werden konnte, haftet der Anbieter nur nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes.

11. Auftragsverarbeitung

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden jeder Organisation in deren Auftrag (Art. 28 DSGVO). Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der unter /avv abrufbar ist und mit der Registrierung der Organisation beziehungsweise der Nutzung von TerminWizard als Bestandteil dieses Vertrags gilt.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist die Organisation Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht die Organisation nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.

Fassung: 2026-08-30

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